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Institute

Nur die hier gelisteten Institute sind in die DGPB aufgenommen und entsprechen den erforderlichen Qualitätsstandards. Institute, die an einer Zusammenarbeit mit der DGKT interessiert sind, bitten wir, sich bei der Geschäftsstelle mit den entsprechenden Unterlagen eine Akkreditierung zu beantragen.

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Europäische Akademie für biopsychosoziale Gesundheit Naturtherapie und Kreativitätsförderung | Fritz Perls Institut (EAG-FPI)

Abt. Integrative Kunst- und Kreativitätstherapie                            Telefon: 02192 – 858 0
Wefelsen 5   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
42499 Hückeswagen   Internet: www.eag-fpi.com

Sehen Sie hier einen Film zum Ausbildungsinstitut EAG-FPI. 

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 Die Ausbildungsinstitute haben folgende Standards zu erfüllen:

  1. Institute, die Aus- und Weiterbildungen mit therapeutischer Ausrichtung in Poesie- und Bibliotherapie anbieten 
  2. Institute, die Aus- oder Weiterbildung für die Leitung von Schreibwerkstätten für kreatives Schreiben und Biographiearbeit anbieten

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  1. Die Institute müssen über eine entsprechende gemeinnützige Rechtsform verfügen: e.V. oder gGmbH.  Gemeinnützigkeit ist eine Qualitätssicherung.
  2. Das Ausbildungsinstitut sollte eine Satzung  bzw. Statuten haben, in der Rechte und Pflichten des Institutes, seiner Dozent/-innen und Ausbildungskandidat/-innen geregelt sind.
  3. Die Dozent/-innen und Ausbildungskandidat/-innen müssen in den Leitungsgremien des Institutes vertreten sein.
  4. Das Ausbildungsinstitut muss als institutionelles Mitglied dem Berufsverband angehören und unterstellt sich der Ethik-Kommission des Berufsverbandes über die Zugehörigkeit zur BAGKT (Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien)
  5. Die Aus- und Weiterbildungsinstitute müssen mindestens 3 Lehrbeauftragte haben, die über eine volle Ausbildung  nach den Standards der DGPB in PBT verfügen und alle 3 Stufen durchlaufen haben. Mindestens 5 Jahre Berufspraxis (dokumentierte Arbeit im Bereich PBT mit Klienten/Patienten sowie Co-Trainings in Ausbildungskontexten).
  6. Institute, die eine Aus- oder Weiterbildung  in  klinischer  PBT anbieten (1.), müssen von mindestens 4 Lehrbeauftragten mindestens 2 Lehrpersonen im Status von Lehrtherapeuten /Lehrbeauftragten bei einer anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungs-Institution bzw. einem anerkannten Fachverband eines anerkannten Verfahrens haben. Zwei Lehrtherapeuten müssen überdies über eine abgeschlossene therapeutische Ausbildung verfügen (HPG oder Approbation). Mindestens 5 Jahre Berufspraxis (dokumentierte Arbeit im Bereich PBT mit Klienten/Patienten sowie Co-Trainings in Ausbildungskontexten).
  7. Das Institut muss über ein Curriculum verfügen, was den Standards der DGPB und ihrem Muster-Curriculum entspricht.
  8. In dem Curriculum einer Aus- oder Weiterbildungsinstitution für klinische PBT muss eine psychotherapeutische Grundorientierung benannt werden: tiefenpsychologisch, systemisch, integrativ... Das Curriculum muss auf die jeweilige Grundorientierung zugepasst sein.
  9. Die Institute sind verpflichtet, die Ernennung von Lehrtherapeuten und Supervisoren (mit Dokumentation ihrer Qualifikation) bei der DGPB einzureichen. Die Institute müssen das überprüfen.
  10. Anerkannte Ausbildungsinstitute müssen ein Curriculum anbieten, in dem die Abschlüsse erworben werden.

Die Aus- und Weiterbildungsinstitute werden nach Prüfung ihrer Unterlagen anerkannt und akkreditiert.

Die anerkannten Institute verpflichten sich zu einer Qualitätskontrolle durch den Verband im 3-jährigen Turnus zur Erneuerung der Akkreditierung.

Die anerkannten Aus- und Weiterbildungsinstitute müssen institutionelle Mitglieder werden.

Kontakt zu uns

  DGPB-Geschäftsstelle
     Kornelia Timmer
     Zum Nubbental 4
     44227 Dortmund

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