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Ehtikkodex

Ethik-Kodex der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien
(BAG KT bestehend aus 11 Verbänden u.a. DGKT e.V.)
Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes wird die männliche Form verwendet.

Präambel

Die Mitglieder der an der BAG Künstlerische Therapien beteiligten Vereinigungen üben ihre Tätigkeit in sozialer Verantwortung unter Berücksichtigung der für ihre Berufstätigkeit geltenden Gesetze aus. Sie sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Person, mit der therapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen, mit denen sie durch künstlerisch-therapeutische Behandlung in eine besondere Beziehung eintreten, gefordert. Der Ethik-Kodex dient

  • dem Schutz der Patienten/Klienten vor unethischer Anwendung der Künstlerischen Therapien
  • der Handlungsorientierung der Mitglieder
  • dem Schutz der eigenen Berufsrolle
  • als Grundlage für alle in den einzelnen Verbänden beschlossenen bzw. zu beschließenden Berufsordnungen.

§ 1 Gültigkeit des Ethik-Kodex

Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien vertretenen Verbände. Die Mitgliedsverbände müssen ihre eigenen Berufsordnungen haben, die mit dem Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien vereinbar sind. Der Ethik-Kodex regelt grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeit der Künstlerischen Therapeuten und der Verbände untereinander.

§ 2 Allgemeine Berufspflichten

Die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben. Qualitätsstandards für Künstlerische Therapien sind in der BAG Künstlerische Therapien zu formulieren und fortzuschreiben.

§ 3 Berufsbezeichnung

Die Verbände der BAG Künstlerische Therapien tragen Sorge dafür, dass ihre Mitglieder die Berufsbezeichnung Künstlerische Therapeutin/ Künstlerischer Therapeut nicht missbräuchlich verwenden.

§ 4 Umgang mit Patienten/Klienten

Künstlerische Therapeuten haben die Verpflichtung, mit dem Vertrauens-und Abhängigkeitsverhältnis in der therapeutischen Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn Künstlerische Therapeuten ihre Aufgabe und Verantwortung gegenüber Patienten vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen. Künstlerische Therapeuten  verpflichten sich, jede Art von Machtmissbrauch zu unterlassen. Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

  • Art der künstlerisch-therapeutischen Methode und Setting
  • Umfang und mutmaßliche Dauer der Behandlung
  • finanzielle Bedingungen der Behandlung
  • Schweigepflicht und Datenschutz

§ 5 Verantwortung gegenüber Studierenden/ Praktikanten und Supervisanden

Selbsterfahrung im Rahmen der künstlerisch-therapeutischen Ausbildung, Praktikumsanleitung und Supervision sind von Therapie zu trennen.

§ 6 Schweigepflicht und Datenschutz

Künstlerische Therapeuten haben über alle persönlichen Daten der Klienten Verschwiegenheit zu wahren. Einbezogen sind Werkdokumente, schriftliche und mündliche Mitteilungen von Patienten, Falldokumentationen und Befunde. Die Aufnahme von Ton-und Bildmaterial und deren Verwendung zu Ausbildungs-und Publikationszwecken bedürfen der Genehmigung des Patienten. Bei Minderjährigen ist die Selbstbestimmung des Kindes ab dem 14. Lebensjahr zu berücksichtigen. Entsprechend ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder anzunehmenden Einwilligung zulässig. Die elektronische Übermittlung von Berichten erfolgt gemäß des DSG anonymisiert oder in verschlüsselten Datenträgern.

§ 7 Kollegiales Verhalten

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände pflegen untereinander und gegenüber Kollegen aus anderen kooperierenden Fachbereichen kollegiales Verhalten und Kooperation. Herabsetzende Äußerungen über Kollegen, der missbräuchliche Umgang mit deren Ideen und geistigem Eigentum sind unzulässig. Bei Konflikten sind einvernehmliche Lösungen anzustreben.

§ 8 Fortbildung, Qualitätssicherung

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich zu Fortbildung, regelmäßigem fachlichem Austausch und Supervision ihrer beruflichen Praxis.

§ 9 Forschung

Bei Durchführung von Forschungsvorhaben sind folgende Anforderungen einzuhalten: Aufklärung der beteiligten Personengruppe, Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht, Achtung des geistigen Eigentums anderer Kollegen und wertschätzender Umgang mit den Ergebnissen.

§10 Werbung

Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, nur im Rahmen der für die im Gesundheitswesen tätigen Berufe geltenden Bestimmungen über ihre Berufsausbildung zu informieren.

§ 11 Ethik-Kommission

Die in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbänden richten Ethik-Kommissionen ein, die für alle Fragen, Probleme und Verletzungen, die den Ethik-Kodex betreffen, zuständig sind.

§ 12 Inkrafttreten

Dieser Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung der BAG Künstlerische Therapien am 15.09.2011 in Kraft.

Kontakt zu uns

  DGPB-Geschäftsstelle
     Kornelia Timmer
     Zum Nubbental 4
     44227 Dortmund

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